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Kurzzusammenfassung: Die geplanten Anpassungen im EU-Omnibus-Verfahren könnten den administrativen Aufwand für KMU deutlich senken und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen merklich begrenzen. Das politische Umfeld ist aktuell dynamisch, und je nach Ausgang könnten für einzelne Branchen wie das Handwerk oder die Dienstleistungswirtschaft regulatorische Anforderungen deutlich vereinfacht werden. Allerdings mehren sich juristische Stimmen, die vor rechtlichen Risiken der Vorschläge warnen – was paradoxerweise zu langwieriger Rechtsunsicherheit statt schneller Entlastung führen könnte. Für euch heißt das: Plant flexibel für verschiedene Szenarien, aber startet jetzt mit grundlegenden Maßnahmen wie CO2-Bilanzierung und Wesentlichkeitsanalysen. Denn für Zulieferer bleibt Transparenz bei Emissionsdaten strategisch wichtig, unabhängig von gesetzlichen Berichtspflichten.
Die Abstimmung im EU-Parlament wird voraussichtlich Mitte Oktober über die Zukunft der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheiden. Drei politische Richtungen zeichnen sich ab, mit unterschiedlichen Konsequenzen für eure ESG-Strategie.
Das ambitionierte Modell wird derzeit von verschiedenen Fraktionen befürwortet, die an den ursprünglichen Zielen der CSRD festhalten wollen. Hier würden moderate Schwellenwerte gelten, Klimatransitionspläne blieben verpflichtend, und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU bliebe substanziell.
Was das für euch bedeutet: Mittelständische Unternehmen ab bestimmter Größe müssten umfassend berichten. Dienstleister und Handwerksbetriebe blieben häufig außen vor, würden aber indirekt über Lieferkettenanfragen eingebunden. Die Compliance-Last für betroffene Unternehmen wäre spürbar, aber durch standardisierte Frameworks beherrschbar.
Die pragmatische Variante gewinnt unter Praktikern an Zuspruch. Sie setzt leicht erhöhte Schwellenwerte an, vereinfacht bestimmte Berichtselemente und verschiebt Zivilhaftungsregelungen. Klimatransitionspläne blieben in der CSRD Pflicht, würden aber in der CSDDD zeitlich gestreckt.
Was das für euch bedeutet: Viele mittelständische Unternehmen könnten aus der direkten Berichtspflicht herausfallen. Trotzdem bleibt freiwillige Berichterstattung attraktiv – etwa um Großkunden zu bedienen oder bei Bankfinanzierungen zu punkten. Für Handwerk und kleinere Dienstleister ändert sich faktisch wenig, weil sie ohnehin meist unter den Schwellenwerten liegen.
Das minimalistische Szenario wird insbesondere von wirtschaftsliberalen und rechten Gruppen bevorzugt. Es würde die Schwellenwerte deutlich anheben, die Berichtspflicht stark fokussieren und viele KMU von der Pflicht entbinden. Klimatransitionspläne würden freiwillig oder gestrichen, sogenanntes Gold-Plating – also strengere nationale Regelungen – wäre verboten.
Was das für euch bedeutet: Die regulatorische Entlastung wäre maximal. Nur sehr große Unternehmen blieben berichtspflichtig. Aber: Marktdynamik überholt Regulierung. Großkunden fordern weiterhin CO2-Daten von ihren Zulieferern, Banken berücksichtigen Klimarisiken bei der Kreditvergabe, und im Recruiting punkten Unternehmen mit nachweisbarer Nachhaltigkeit.
Politische Dynamik: Ein zentrisch ausgerichteter Ansatz sichert eine breite Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen, während eine konservativ geprägte Koalition den regulatorischen Rahmen stark fokussieren und viele KMU von der Pflicht entbinden könnte. Die EPP als stärkste Fraktion im Parlament spielt dabei die entscheidende Rolle. Beobachter gehen davon aus, dass sich die pragmatische Variante als Kompromiss durchsetzen könnte, wobei die Verhandlungsdynamik im Oktober noch Überraschungen bringen kann.
Wer schon einmal mit Wirtschaftsprüfern zu tun hatte, weiß: Regulatorische Unsicherheit ist Gift für die Unternehmensplanung. Die Omnibus-Diskussion schafft genau diese Unsicherheit. Dabei tritt zunehmend eine Dimension in den Vordergrund, die in der politischen Debatte oft übersehen wird – die verfassungsrechtliche Anfälligkeit der Vorschläge.
Eine aktuelle juristische Analyse schwedischer Rechtsexperten beleuchtet eine brisante Frage: Darf die EU einmal etablierte Schutzstandards ohne zwingende Rechtfertigung wieder reduzieren? Das sogenannte Non-Regression-Prinzip besagt, dass Staaten und Institutionen errungene Rechtsniveaus nicht beliebig absenken dürfen.
Dieses Prinzip ist im internationalen Menschenrechtsschutz fest verankert. Die UN-Ausschüsse für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben wiederholt betont: Jeder bewusste Rückschritt bei Schutzstandards erfordert sorgfältigste Rechtfertigung und muss sich auf alle verfügbaren Ressourcen und Alternativen stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in Urteilen wie Diaconeasa gegen Rumänien klargestellt, dass das Zurückziehen einmal gewährter Schutzmaßnahmen als Eingriff gilt, der strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt.
Für die EU-Grundrechtecharta bedeutet das: Artikel 52(1) verlangt, dass jede Einschränkung von Grundrechten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und notwendig sein muss. Wenn CSRD, CSDDD und verwandte Regelungen – wie in ihren Präambeln formuliert – Grundrechte wie Menschenwürde, Gesundheitsschutz oder Umweltschutz konkret umsetzen, könnte ihre Abschwächung als Grundrechtseinschränkung gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat in wegweisenden Urteilen gezeigt, dass er Grundrechtseinschränkungen sehr genau prüft. In Digital Rights Ireland hob das Gericht die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf, weil klare Regeln und Mindestsicherungen fehlten. In Schrems I und Schrems II kassierte es Datenschutzabkommen mit den USA, weil die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend waren.
Besonders relevant: Im Urteil Repubblika gegen Malta betonte das Gericht, dass Mitgliedstaaten einmal etablierte Standards der richterlichen Unabhängigkeit nicht verwässern dürfen. Erstmals verwendete der EuGH dabei explizit den Begriff "Non-Regression" – ein klares Signal, dass Rückschritte bei etablierten Rechtsstandards besonders rechtfertigungsbedürftig sind.
Das EGMR-Urteil Verein KlimaSeniorinnen Schweiz verstärkt diese Linie. Das Gericht entschied, dass Staaten positive Verpflichtungen haben, Leben und Gesundheit vor vorhersehbaren Klimaschäden zu schützen – und zwar durch Umsetzung wirksamer Maßnahmen, nicht nur durch deren Ankündigung.
Investoren warnen vor Datenlücken bei einer Verschlankung der Berichtspflichten. Große institutionelle Kapitalgeber haben in einem offenen Brief deutlich gemacht, dass standardisierte ESG-Daten für fundierte Investitionsentscheidungen unverzichtbar sind. NGOs kritisieren Risiken für das europäische Nachhaltigkeits-Framework und befürchten einen Rückschritt bei Transparenzstandards.
Interessanterweise zeigt sich: Die Kapitalmarktseite bleibt unabhängig von regulatorischen Schwellenwerten bei ihrer ESG-Erwartung. Limited Partners fordern von Venture-Capital-Fonds weiterhin Impact-Kennzahlen, Banken berücksichtigen Klimarisiken in ihren Kreditmodellen, und institutionelle Investoren bevorzugen Unternehmen mit nachweisbarem ESG-Management.
Banken und Investoren fordern ESG-Informationen zunehmend unabhängig von der regulatorischen Mindestpflicht. Wer seine ESG-Strukturen weiterentwickelt, positioniert sich besser bei Kreditvergaben und Investitionsentscheidungen. Für Geschäftsführer bedeutet das: Die Frage ist nicht ob, sondern wie ihr eure CO2-Daten erfasst.
Nach unserer Einschätzung wird dieser Trend sich verstärken. Gerade wenn große Kunden nach CO2-Daten fragen, müssen Zulieferer liefern – unabhängig davon, ob sie selbst berichtspflichtig sind oder nicht. Die Lieferkette wird zum Transparenztreiber, an dem keine regulatorische Diskussion etwas ändert. Dabei profitieren Unternehmen, die proaktiv agieren: Wer Anfragen schnell und fundiert beantworten kann, verschafft sich Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen und Rahmenverträgen.
Die juristische Analyse identifiziert mehrere Schwachstellen in den aktuellen Vorschlägen. Für euch als Unternehmen ist das relevant, weil erfolgreiche Klagen zu jahrelanger Rechtsunsicherheit führen würden – schlimmer als der Status quo.
Ein kritischer Punkt: Die Kommission hat bei den Omnibus-Vorschlägen – entgegen ihren eigenen Better-Regulation-Standards – keine vollständige Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Vereinfacht gesagt wurden nur Kosteneinsparungen analysiert, nicht aber die Folgen reduzierter Schutzstandards.
Warum das problematisch ist: Der EuGH verlangt bei Grundrechtseingriffen den Nachweis, dass keine weniger einschränkende Alternative existiert. Wenn Unternehmen in erster Linie unter normativer Unklarheit leiden – also darunter, dass unklar ist, was genau "angemessene Maßnahmen" bedeuten – dann würde Klarstellung statt Streichung helfen.
Tatsächlich zeigt sich: Die meisten Compliance-Probleme entstehen nicht durch zu viele Regeln, sondern durch unklare Regeln. Was genau bedeutet "in die Praxis umsetzen" bei Klimatransitionsplänen? Welche Scope-3-Kategorien sind wirklich relevant? Welche Emissionsfaktoren gelten? Diese Fragen zu klären, würde Aufwand deutlich senken, ohne Schutzstandards zu opfern.
Die von Präsident Macron und Kanzler Merz ins Spiel gebrachte komplette Streichung der CSDDD gilt als besonders anfällig. Die juristische Analyse warnt: Eine Klage durch NGOs oder progressive Mitgliedstaaten hätte gute Erfolgsaussichten.
Das Problem: Die CSDDD schützt konkret vor Zwangsarbeit, Kinderausbeutung und schwerwiegenden Umweltschäden. Diese Schutzgüter sind in der Grundrechtecharta verankert (Artikel 2: Recht auf Leben; Artikel 3: Verbot unmenschlicher Behandlung; Artikel 7: Achtung des Privat- und Familienlebens). Die komplette Aufhebung ohne Nachweis, dass mildere Maßnahmen nicht funktionieren würden, könnte als unverhältnismäßig gelten.
Für euch bedeutet das: Selbst wenn Aufhebung beschlossen wird, droht jahrelanger Rechtsstreit. Unternehmen, die ihre Compliance reduzieren, könnten bei erfolgreicher Klage rückwirkend haften. Die "schnelle Entlastung" würde zur langwierigen Unsicherheit.
Ein Vorschlag betrifft Artikel 22 der CSDDD, der Unternehmen verpflichtet, Klimatransitionspläne nicht nur zu erstellen, sondern tatsächlich umzusetzen. Die Omnibus-Idee: Diese Umsetzungspflicht streichen, sodass Unternehmen nur noch berichten müssen.
Warum das rechtlich brisant ist: Das EGMR-Urteil KlimaSeniorinnen betonte, dass Staaten Klimaschutzmaßnahmen nicht nur ankündigen, sondern wirksam umsetzen müssen. Die EU würde mit der Streichung genau diese Umsetzungsdimension aufgeben – und damit möglicherweise gegen positive Schutzpflichten für Leben und Gesundheit verstoßen.
Die juristische Analyse formuliert es drastisch: "Converting corporate obligations from action to aspiration invites obvious challenges." Aus Handlungspflichten würden Absichtserklärungen – eine Verwandlung von Klimaschutz in Disclosure-Theater.
Praktische Folge: Unternehmen könnten ambitionierte Pläne veröffentlichen, ohne operativ etwas ändern zu müssen. Das untergräbt nicht nur Glaubwürdigkeit, sondern könnte auch gerichtlich kassiert werden.
Ein besonders entlarvender Fall: Der Vorschlag, Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner (Tier 1) zu beschränken. Die Kommission selbst räumt ein, dass dies "die Wirksamkeit erheblich reduzieren würde", weil die schwersten Menschenrechtsverletzungen typischerweise weiter hinten in der Lieferkette auftreten.
Das ist juristisch fatal. Gerichte heben selten Maßnahmen auf, bei denen die zuständige Behörde selbst zugibt, dass sie ihr Ziel verfehlen. Die Tier-1-Beschränkung schließt genau die Bereiche aus – entfernte Minen, Fabriken – wo die schlimmsten Missbräuche geschehen.
Für die Praxis: Unternehmen, die proaktiv über Tier 1 hinausschauen, verschaffen sich Wettbewerbsvorteile. Wer nur das rechtliche Minimum tut und dieses Minimum später gerichtlich korrigiert wird, steht schlechter da als jene, die durchgängig transparent blieben.
Die Verschiebung von CSRD und CSDDD um mehrere Jahre wirft die Frage auf: Wenn Compliance unmöglich ist, warum würde Verzögerung helfen? Die juristische Analyse merkt an, dass Gerichte Fristen-Verschiebungen kritisch sehen, wenn nicht klar ist, was in der gewonnenen Zeit konkret verbessert werden soll.
Das eigentliche Problem: Verschiebung behebt die Ursache nicht – normative Unklarheit. Unternehmen werden nach der Verschiebung vor denselben Definitions-Problemen stehen, nur später. Statt Aufschub bräuchte es Klarstellung jetzt.
Der Vorschlag, nur noch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern zu erfassen, zeigt eine systematische Fehlkalibrierung: Mitarbeiterzahl korreliert kaum mit Nachhaltigkeitsrisiken. Ein petrochemischer Betrieb mit 800 Mitarbeitern kann massiv höhere Umwelt- und Gesundheitsrisiken verursachen als eine Unternehmensberatung mit 2.000 Mitarbeitern.
Die juristische Analyse formuliert pointiert: Der Vorschlag eliminiert Transparenz genau dort, wo sie am nötigsten wäre, während er Unternehmen mit minimalem Impact erfasst. Diese Umkehrung regulatorischer Prioritäten macht die Maßnahme anfällig für Verhältnismäßigkeits-Rügen.
Alternative Ansätze wären möglich gewesen: Risikobasierte Kriterien, Sektor-spezifische Schwellenwerte, Emissionsintensität als Maßstab. Dass solche Optionen nicht geprüft wurden, schwächt den Notwendigkeitsnachweis erheblich.
Die rechtliche Analyse führt zu einem paradoxen Schluss: Der Versuch, durch Omnibus schnelle Entlastung zu schaffen, könnte in jahrelanger Rechtsunsicherheit münden. Klagen sind wahrscheinlich, Erfolgsaussichten nicht gering, Verfahrensdauer typischerweise drei bis fünf Jahre.
Szenario A: Omnibus wird beschlossen, aber später gekippt
Unternehmen, die Compliance reduzierten, müssen nachrüsten. Wer durchgängig transparente Daten pflegte, ist im Vorteil.
Szenario B: Omnibus wird beschlossen und hält
Auch dann fordern Kunden, Banken und Investoren ESG-Daten. Freiwillige Berichterstattung wird zum Wettbewerbsvorteil.
Szenario C: Omnibus scheitert im Parlament
Die ursprünglichen Fristen gelten. Wer vorbereitet ist, vermeidet Hektik.
In allen drei Szenarien lautet die Empfehlung: Baut solide Grundlagen auf. CO2-Bilanzierung, Wesentlichkeitsanalyse, ESG-Governance – diese Maßnahmen zahlen sich aus, egal wie die rechtliche Entwicklung verläuft.
Eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft, zentrale Zukunftsthemen frühzeitig zu erkennen. Die CO2-Bilanzierung lässt sich mit digitalen Tools automatisieren und bietet sofort Transparenz für Kunden und Investoren. Das Aufsetzen klarer ESG-Governance-Strukturen ist mittlerweile auch ohne IT-Abteilung machbar. Die Einbindung der Wertschöpfungskette und eine vorausschauende Bewertung von Klimarisiken sind börsenunabhängig relevant.
Tatsächlich geht es bei der Wesentlichkeitsanalyse nicht primär um Compliance, sondern um strategische Klärung: Welche ESG-Themen beeinflussen euer Geschäftsmodell wirklich? Dabei betrachtet ihr zwei Perspektiven – wie euer Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft wirkt (Inside-Out) und wie externe Nachhaltigkeitsthemen eure Geschäftstätigkeit beeinflussen (Outside-In).
Gerade wenn der erste CSRD-Auditbericht ansteht, ist diese Grundlage unverzichtbar. Aber auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen bietet sie Orientierung für Investitionen und Strategieentwicklung. Die Erfahrung zeigt: Unternehmen, die ihre wesentlichen Themen kennen, investieren gezielter und kommunizieren glaubwürdiger nach außen.
Für Sustainability Manager ist die CO2-Bilanzierung der Einstieg in messbare Nachhaltigkeit. Beginnt mit Scope 1 (direkte Emissionen wie Heizung, Fuhrpark) und Scope 2 (eingekaufter Strom).
Der Unterschied zwischen Excel und automatisierten Tools: In Excel müsst ihr jeden Beleg manuell eintippen, Emissionsfaktoren recherchieren und ständig aktualisieren, Formeln pflegen und bei Fehlern mühsam zurückverfolgen. Automatisierte CO2-Software zieht die Daten direkt aus eurer Buchhaltung, nutzt aktualisierte Emissionsfaktoren aus validierten Datenbanken und berechnet transparent nach standardisierten Methoden.
Praxisbeispiel Handwerk: Ein mittelständischer Elektrobetrieb erfasste seine CO2-Bilanz zunächst in Excel – Aufwand mehrere Wochen, ständige Rückfragen beim Steuerberater, unsichere Emissionsfaktoren. Nach Umstieg auf automatisierte Lösung: Datenimport aus DATEV in wenigen Stunden, automatische Kategorisierung, monatliche Updates statt jährlicher Mammut-Sessions.
Scope 3 (Lieferkette, Dienstreisen, Produktnutzung) könnt ihr schrittweise ergänzen. Im Handwerk kennt man das – erst das Fundament, dann der Ausbau. Bei der CO2-Bilanzierung gilt dasselbe Prinzip.
Definiert klare Verantwortlichkeiten für Nachhaltigkeitsthemen. Wer sammelt Daten? Wer kommuniziert mit Kunden und Auditoren? Wer trifft Entscheidungen über Reduktionsmaßnahmen? Diese Strukturen braucht ihr unabhängig von Berichtspflichten – spätestens wenn Banken oder große Kunden anfragen.
Ein häufig übersehener Aspekt: Schulung der Mitarbeitenden. Nachhaltigkeit funktioniert nicht als One-Person-Show, sondern braucht Verständnis im gesamten Team. Dabei reichen oft kurze Einführungen – wenn die Tools intuitiv sind, sinkt die Hemmschwelle erheblich.
Selbst wenn ihr nicht berichtspflichtig seid – eure größten Kunden könnten es sein. Die Scope-3-Erfassung beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Welche Lieferanten haben den größten Einfluss auf eure CO2-Bilanz? Von welchen Kunden könnt ihr Datenanfragen erwarten?
Der pragmatische Ansatz: Viele KMU berichten mittlerweile mit Modellierungen, statt alle Zulieferer direkt anzufragen, um den Aufwand überschaubar zu halten und dennoch die Compliance zu sichern. Ihr nutzt branchenspezifische Durchschnittswerte für kleinere Lieferanten und fragt nur bei euren Top-Lieferanten konkrete Daten ab.
Praxisbeispiel Dienstleister: Eine mittelständische IT-Beratung kategorisierte ihre Zulieferer in drei Gruppen. Für die wichtigsten fünf Lieferanten wurden Primärdaten angefragt, für mittelgroße Lieferanten wurden branchenspezifische Faktoren genutzt, für Kleinbeträge pauschalierte Werte. Das Ergebnis war aussagekräftig genug für Kundenanfragen und gleichzeitig mit vertretbarem Aufwand umsetzbar.
Mitnahmeeffekt: Wenn Großkunden eure CO2-Daten abfragen, könnt ihr im Gegenzug eure Lieferanten einbinden. Etabliert einen Prozess: "Wir berichten an unsere Kunden, dafür brauchen wir eure Daten." Viele Lieferanten reagieren positiv, weil sie selbst unter Druck ihrer Kunden stehen.
Physische und transitorische Klimarisiken betreffen alle Unternehmen – unabhängig von Berichtspflichten. Steigende CO2-Preise, Extremwetterereignisse, veränderte Kundenerwartungen: Diese Faktoren beeinflussen eure Wettbewerbsfähigkeit direkt.
Hotelbetriebe stehen vor der besonderen Herausforderung, dass Hitzewellen und Wasserknappheit ihre Standorte unterschiedlich treffen können. Für Dienstleister bedeutet das konkret: Klimarisikoanalysen helfen, Versicherbarkeit und Standortsicherheit langfristig zu gewährleisten.
Die Berichtspflicht ist künftig primär für größere Unternehmen relevant, doch ESG bleibt als strategischer Differenzierungsfaktor für Finanzierung, Akquise und Employer Branding hoch attraktiv. Investoren erwarten auch von jungen Unternehmen zunehmend klare CO2-Daten und Reduktionspläne.
Konkrete Vorteile: Schnellere Due-Diligence-Prozesse bei Finanzierungsrunden, weil ESG-Daten strukturiert vorliegen. Wettbewerbsvorteile bei Ausschreibungen von CSRD-pflichtigen Großkunden. Attraktivität für Fachkräfte, die bewusst nachhaltige Arbeitgeber suchen.
Risiken bei Nichtstun: Verzögerungen in Funding-Runden, weil ESG-Daten nachgeliefert werden müssen. Verlorene Pilotprojekte mit Konzernen, die Lieferanten-Screening durchführen. Schwierigkeiten beim Recruiting in Branchen mit Fachkräftemangel.
Wer frühzeitig systematisch erfasst, vermeidet späteren Aufwand bei Skalierung oder Exit-Vorbereitung. Die technische Umsetzung ist heute wesentlich zugänglicher als noch vor wenigen Jahren – cloud-basierte Tools brauchen keine IT-Expertise und lassen sich in wenigen Tagen aufsetzen.
Die neue Regulierung könnte viele Unternehmen von der Pflicht ausnehmen, aber freiwillige Maßnahmen schaffen Wettbewerbsvorteile und erleichtern die Kooperation mit CSRD-pflichtigen Geschäftspartnern und Kunden. Im Mittelstand bedeutet Pragmatismus nicht Untätigkeit, sondern intelligente Priorisierung.
Konkrete Vorteile: Bessere Kreditkonditionen bei Banken, die ESG-Risiken in ihre Modelle integrieren. Bevorzugte Behandlung bei Großkunden, die Supplier-Scorings durchführen. Interne Transparenz über Kostenblöcke – viele Unternehmen entdecken durch CO2-Bilanzierung Einsparpotenziale bei Energie.
Risiken bei Nichtstun: Ausschluss aus Lieferantenpools großer Kunden. Höhere Finanzierungskosten bei ESG-linked Loans. Nachteile im Wettbewerb um Fachkräfte und bei öffentlichen Ausschreibungen, die zunehmend Nachhaltigkeitskriterien integrieren.
Der ROI automatisierter Lösungen: Statt externe Berater zu beauftragen oder wochenlang Excel-Listen zu pflegen, investiert in automatisierte Software. Die Kostenersparnis durch eingesparte Arbeitszeit, vermiedene Fehlerkorrektur und schnellere Reaktionsfähigkeit amortisiert sich typischerweise bereits im ersten Jahr.
Im Handwerk sind Ressourcen knapp, die Anforderungen aber nicht weniger real. Konzentriert euch auf Scope 1 und 2, nutzt vereinfachte Standards wie VSME wenn überhaupt, und kommuniziert proaktiv mit euren Großkunden.
Konkrete Vorteile: Ihr könnt Kundenanfragen zu CO2-Daten sofort beantworten statt wochenlang nachzuarbeiten. Bei Ausschreibungen punktet ihr mit nachweisbarer Nachhaltigkeit. Ihr identifiziert Kosteneinsparungen – oft sind die größten CO2-Posten auch die größten Kostenfaktoren.
Risiken bei Nichtstun: Verlust von Großaufträgen, weil die Konkurrenz CO2-Daten liefern kann. Zeitdruck und Hektik, wenn Kunden plötzlich Daten anfordern und ihr nichts vorbereitet habt. Verpasste Chancen bei Förderprogrammen, die Nachhaltigkeitsnachweise erfordern.
Plug-and-play ohne IT-Expertise: Moderne CO2-Software ist bewusst für Unternehmen ohne IT-Abteilung entwickelt. Ihr braucht keine Server, keine Installation, keine Schulung von IT-Personal. Die Systeme ziehen Daten aus eurer Buchhaltungssoftware, rechnen automatisch um und erstellen audit-sichere Berichte.
Dabei gilt: Lieber eine solide Basis mit Scope 1 und 2 als ein halbherziger Versuch, sofort alle Scope-3-Kategorien zu erfassen. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Kundenanfragen mit diesen Grunddaten bereits beantwortet werden können.
Hotelbetriebe und Gastronomen stehen vor besonderen Herausforderungen: Hoher Energieverbrauch, komplexe Lieferketten, Gästekommunikation. Gleichzeitig bietet Nachhaltigkeit enormes Differenzierungspotenzial.
Konkrete Vorteile: Authentische Nachhaltigkeitskommunikation zieht umweltbewusste Gäste an. CO2-Transparenz ermöglicht glaubwürdige Kompensationsangebote. Energieanalysen decken Einsparpotenziale auf – gerade bei Heizung, Kühlung und Warmwasser.
Risiken bei Nichtstun: Greenwashing-Vorwürfe, wenn ihr mit Nachhaltigkeit werbt, aber nichts belegen könnt. Nachteile bei Geschäftsreisenden und Event-Planern, die CO2-Bilanzen ihrer Veranstaltungen nachweisen müssen. Verpasste Chancen bei Nachhaltigkeits-Zertifizierungen und Rankings.
Praktische Umsetzung: Beginnt mit Scope 1 und 2 – Heizung, Strom, Fuhrpark. Erfasst schrittweise relevante Scope-3-Kategorien wie Lebensmittel und Wäschereidienste. Kommuniziert transparent, auch über Verbesserungspotenziale. Gäste schätzen Ehrlichkeit mehr als Perfektion.
Dienstleister und Bürobetriebe haben oft niedrigere absolute Emissionen, aber hohe Relevanz in der Lieferkette ihrer Kunden. IT-Beratungen, Agenturen, Ingenieurbüros – sie alle werden zunehmend nach CO2-Daten gefragt.
Konkrete Vorteile: Schnellere Pitch-Gewinne, weil ihr ESG-Fragen souverän beantworten könnt. Differenzierung im Wettbewerb – während Konkurrenten noch improvisieren, liefert ihr fundierte Daten. Attraktivität für Fachkräfte in Branchen mit Arbeitskräftemangel.
Risiken bei Nichtstun: Ausschluss aus Ausschreibungen, die ESG-Kriterien enthalten. Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit mit CSRD-pflichtigen Kunden. Nachteile im Wettbewerb um Talente, die bewusst nachhaltige Arbeitgeber suchen.
Der Scope-2-Hebel: Für Dienstleister ist Ökostrom oft der größte Hebel. Mit Herkunftsnachweisen könnt ihr Scope 2 auf nahezu null senken. Das ist nicht nur gut fürs Klima, sondern auch ein starkes Kommunikationselement.
Nachhaltigkeit scheitert selten an der Technik, sondern an fehlender Akzeptanz im Team. Erklärt transparent, warum ihr CO2-Daten erfasst – nicht als Compliance-Last, sondern als Grundlage für Kostenoptimierung und Kundenakquise. Greenwashing vermeiden beginnt mit ehrlicher interner Kommunikation.
Ein bewährter Ansatz: Startet mit Quick Wins. Zeigt konkret, wie Energieaudits Kosten senken oder wie CO2-Transparenz neue Kunden anzieht. Abstrakte ESG-Ziele motivieren weniger als messbare Erfolge.
Wer schon einmal Excel-Listen für den Steuerberater zusammengestellt hat, kennt das Problem: Die Daten existieren, aber in verschiedenen Systemen verstreut. Für die CO2-Bilanz braucht ihr primär Daten aus Buchhaltung (Energierechnungen, Kraftstoff), Fuhrparkverwaltung, Reisekostenabrechnungen.
Der Unterschied zwischen manuell und automatisiert:
Manueller Prozess (Excel):
Automatisierter Prozess:
Moderne CO2-Software integriert diese Quellen automatisch. Statt manueller Dateneingabe werden Schnittstellen zu eurer bestehenden Software genutzt – das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehlerquellen erheblich.
Praxisbeispiel Kategorisierung: Eure Buchhaltung enthält tausende Buchungszeilen. Manuell müsstet ihr jede Zeile einzeln prüfen: Ist das Scope 1, 2 oder 3? Welche Emissionskategorie? Welcher Emissionsfaktor gilt? KI-gestützte Systeme lernen aus Beispieldaten und kategorisieren automatisch – mit hoher Genauigkeit und in Sekunden statt Wochen.
Praxisbeispiel Plausibilitätsprüfung: Ein mittelständisches Unternehmen meldete plötzlich deutlich höhere Emissionen. Manuell wäre das vielleicht gar nicht aufgefallen. Die automatisierte Plausibilitätsprüfung meldete: „Emissionen um mehr als erwartet gestiegen, bitte prüfen." Ursache: Eine Heizungsreparatur hatte zu temporär höherem Gasverbrauch geführt – korrekte Erfassung, aber erklärungsbedürftig für den Bericht.
Praxisbeispiel Updates: Emissionsfaktoren ändern sich jährlich. In Excel müsst ihr manuell nachpflegen und alte Berichte neu rechnen. Automatisierte Systeme aktualisieren Faktoren zentral, ihr könnt vergangene Jahre mit aktuellen Faktoren nachrechnen und Entwicklungen transparent nachvollziehen.
EU, Bund und Länder bieten weiterhin zahlreiche Unterstützungsprogramme für freiwillige ESG-Investitionen und Digitalisierung. Die Superabschreibung für Klimaschutzmaßnahmen bleibt unabhängig vom Omnibus-Ausgang bestehen.
Zur Prüfung im Einzelfall solltet ihr euren Steuerberater konsultieren, aber die grundsätzliche Richtung ist klar: Grüne Investitionen werden weiterhin gefördert, weil sie volkswirtschaftlich erwünscht sind. Oft lassen sich Digitalisierungsförderungen mit Nachhaltigkeitsinvestitionen kombinieren.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betrifft aktuell Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung. Die Bundesregierung hat Harmonisierung mit der finalen EU-CSDDD angekündigt – nicht ersatzlose Streichung.
Je nach Omnibus-Szenario kann Deutschland das LkSG beibehalten oder muss es aufheben. In einem zentrischen Szenario bliebe Gold-Plating erlaubt, Deutschland könnte also strengere nationale Regeln behalten. Im minimalistischen Szenario wäre Gold-Plating verboten, das LkSG müsste fallen.
Die Erfahrung zeigt: Baut bestehende Compliance-Strukturen nicht voreilig ab. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass mittelfristig wieder strengere Regelungen kommen – politische Zyklen sind selten linear, sondern eher wellenförmig. Zudem bleiben Kundenanforderungen und Bankenerwartungen bestehen, auch wenn gesetzliche Pflichten wegfallen sollten.
Investiert in flexible Systeme, die sowohl minimale als auch umfassende Berichterstattung ermöglichen. Automatisierte Plattformen lassen sich skalieren – startet mit Scope 1 und 2, erweitert bei Bedarf um Scope 3 und weiterführende ESG-Kennzahlen. Der modulare Aufbau ermöglicht es, auf regulatorische Änderungen flexibel zu reagieren.
Jetzt bis Oktober: Setzt No-Regret-Moves um. Erstellt eure erste CO2-Bilanz, beginnt mit der Wesentlichkeitsanalyse, etabliert ESG-Governance. Diese Maßnahmen zahlen sich in allen Szenarien aus – durch bessere Kundenbeziehungen, solidere Bankgespräche und interne Kostentransparenz.
Oktober bis Dezember: Nach der Parlament-Abstimmung folgen Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament. Analysiert das Ergebnis und identifiziert, in welchem Szenario ihr euch bewegt. Passt eure Detailplanung entsprechend an. Dabei gilt: Auch im minimalistischen Szenario bleiben die No-Regret-Moves wertvoll.
Erstes Quartal nächsten Jahres: Der finale Text wird veröffentlicht. Jetzt könnt ihr mit szenario-spezifischer Detailplanung beginnen. Wenn ihr betroffen seid, startet die vollständige CSRD-Vorbereitung. Wenn nicht, fokussiert auf freiwillige Maßnahmen mit strategischem Mehrwert – Kundenakquise, Kostenoptimierung, Employer Branding.
Zwölf Monate nach Veröffentlichung: Nationale Umsetzung erfolgt. Bereitet euch auf konkrete Anforderungen vor, beginnt mit Scope-3-Erfassung wenn relevant, führt Dry-Run-Berichte durch. Nutzt die Vorlaufzeit, um Prozesse zu etablieren statt unter Zeitdruck hektisch aufzubauen.
Dabei gilt durchgängig: Wartet nicht ab, sondern baut schrittweise Grundlagen auf. Der Wechsel von Excel zu automatisierten Systemen ist aufwendiger als der direkte Einstieg in professionelle Tools. Wer jetzt mit manuellen Prozessen beginnt, muss später migrieren – mit entsprechendem Mehraufwand.
Wer jetzt die Weichen stellt und robuste Grundstrukturen für ESG im Unternehmen etabliert, kann flexibel auf neue Markt- und Gesetzesdynamiken reagieren und sich Wettbewerbsvorteile sichern. Die Omnibus-Diskussion verstellt oft den Blick auf das Wesentliche: CO2-Transparenz wird zum Wettbewerbsfaktor – mit oder ohne Berichtspflicht.
Kapitalgeber, Banken und Großkunden fordern ESG-Daten zunehmend unabhängig von regulatorischen Mindestpflichten. Investoren erwarten standardisierte Kennzahlen für Portfolio-Entscheidungen, Banken berücksichtigen Klimarisiken bei der Kreditvergabe, B2B-Kunden prüfen ihre Lieferanten auf Nachhaltigkeitskriterien. Diese Entwicklung läuft parallel zur Regulierung und beschleunigt sich unabhängig vom Omnibus-Ausgang.
Die juristische Analyse zeigt: Die geplanten Omnibus-Maßnahmen sind rechtlich anfechtbar. Fehlende Alternativenprüfung, unzureichende Folgenabschätzungen und das Non-Regression-Prinzip schaffen Risiken, die politische Entscheidungsträger möglicherweise unterschätzen.
Für euch als Unternehmen bedeutet das: Selbst beschlossene Erleichterungen könnten in jahrelangen Gerichtsverfahren münden. Die versprochene schnelle Entlastung würde zur prolongierten Unsicherheit. Unternehmen stünden vor der Wahl: Compliance beibehalten (sicher, aber aufwendig) oder reduzieren (unsicher mit Haftungsrisiko).
Die Gewinner der Omnibus-Debatte sind jene Unternehmen, die ESG als unternehmerischen Vorteil nutzen, nicht nur als regulatorische Notwendigkeit. Sie verschaffen sich mehrfach Nutzen aus ihren Investitionen:
Für KMU bedeutet das: Die Frage ist nicht, ob ihr euch mit CO2-Bilanzierung befasst, sondern wie effizient ihr es tut. Automatisierte Systeme senken Aufwand und Fehlerquoten drastisch, ermöglichen schnelle Reaktionen auf Kundenanfragen und schaffen Grundlagen für strategische Entscheidungen. Der Unterschied zwischen Excel-basierten Prozessen und moderner Software ist nicht graduell, sondern fundamental – wie der Sprung vom Taschenrechner zur Tabellenkalkulation.
Betroffenheit prüfen: Nutzt den CSRD Omnibus Quick Check, um eure Situation in verschiedenen Szenarien zu verstehen. Auch wenn ihr nicht direkt betroffen seid, können indirekte Anforderungen über Kunden und Lieferanten entstehen.
Grundmaßnahmen anstoßen: Startet mit CO2-Bilanzierung für KMU – die Basis für alle weiteren Schritte. Konzentriert euch zunächst auf Scope 1 und 2, ergänzt Scope 3 schrittweise nach Relevanz.
Szenariooffen planen: Baut flexible Strukturen statt Maximal- oder Minimal-Lösungen. Modularität ist euer Freund in regulatorisch unsicheren Zeiten. Systeme, die skalieren können, geben euch Handlungsspielraum – auch wenn Omnibus-Maßnahmen später gerichtlich korrigiert werden.
ESG als strategischen Vorteil nutzen: Nachhaltigkeit wird messbar und verkaufbar – nutzt diese Chance für Kundenakquise, Kostenoptimierung und Employer Branding. Kommuniziert authentisch über Fortschritte und Herausforderungen.
Strategische Beratung bei Bedarf: Komplexe Situationen erfordern individuelle Lösungen. Holt euch Unterstützung, wenn eure Lieferketten kompliziert sind, internationale Standorte besondere Herausforderungen schaffen oder branchenspezifische Fragen auftauchen.
Die Gewinner der Omnibus-Unsicherheit sind diejenigen, die ESG als strategischen Vorteil begreifen statt als regulatorische Last zu behandeln. Wer jetzt in robuste, automatisierte Strukturen investiert, ist für alle drei Szenarien gerüstet – und verschafft sich Vorteile gegenüber Wettbewerbern, die noch abwarten oder auf rechtlich anfällige Erleichterungen hoffen.
Müssen wir jetzt unsere CSRD-Vorbereitung stoppen?
In der Mehrzahl der Fälle wird empfohlen, die grundlegende CSRD-Vorbereitung weiterzuführen. Selbst im minimalistischen Szenario bleiben größere Mittelständler betroffen. Wichtiger noch: Eure Kunden, Banken und Investoren fordern CO2-Daten unabhängig von Berichtspflichten. Ein modularer Ansatz hat sich bewährt – baut Grundlagen auf, die in allen Szenarien wertvoll sind, und wartet mit detaillierten Umsetzungsschritten bis zur Klärung im Oktober. Zudem zeigen juristische Analysen, dass viele Omnibus-Maßnahmen rechtlich anfechtbar sein könnten – wer Compliance abbaut und später nachrüsten muss, zahlt doppelt.
Verschwindet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch Omnibus?
Das hängt vom Szenario ab. Bei zentrischen Koalitionen kann Deutschland das LkSG beibehalten, bei einem minimalistischen Ansatz mit Gold-Plating-Verbot müsste es aufgehoben werden. Die Bundesregierung spricht von Harmonisierung mit der EU-CSDDD, nicht von ersatzloser Streichung. In der Mehrzahl der Fälle wird empfohlen, bestehende Compliance-Strukturen zunächst weiterzuführen, da mittelfristige Entwicklungen schwer vorhersagbar sind und rechtliche Anfechtungen wahrscheinlich erscheinen.
Sind wir als KMU überhaupt berichtspflichtig?
Das ist die entscheidende Frage – und die Antwort hängt vom Omnibus-Ausgang ab. Prüft eure Situation mit dem CSRD Quick Check. Aber bedenkt: Auch ohne direkte Berichtspflicht können indirekte Anforderungen entstehen, wenn eure Kunden selbst berichtspflichtig sind und Lieferantendaten abfragen. Die Erfahrung zeigt, dass Marktdynamik oft stärker wirkt als Regulierung.
Welche Daten brauchen wir aus der Buchhaltung für die CO2-Bilanz?
Im Wesentlichen Energierechnungen (Strom, Gas, Heizöl), Kraftstoffabrechnungen für den Fuhrpark, Reisekosten und eventuell Materialverbräuche. Die meisten Daten existieren bereits, sie müssen nur strukturiert erfasst werden. Moderne Software kann diese Daten automatisch aus bestehenden Systemen ziehen – das spart den größten Teil der manuellen Arbeit.
Können wir das auch ohne IT-Abteilung umsetzen?
Ja, moderne cloud-basierte CO2-Software ist genau für diese Situation entwickelt. Ihr braucht keine eigene IT-Infrastruktur, keine komplexen Implementierungen, keine Server-Wartung. Die Systeme sind bewusst KMU-freundlich gestaltet – mit intuitiver Bedienung, geführten Einrichtungsprozessen und Support bei Fragen. Typischerweise können auch Mitarbeitende ohne technischen Hintergrund die Tools nach kurzer Einführung bedienen.
Wie lange dauert die erste CO2-Bilanz?
Mit automatisierten Tools lässt sich Scope 1 und 2 typischerweise innerhalb weniger Tage bis Wochen erstellen. Der größte Teil der Zeit geht für Datensammlung und -strukturierung drauf, nicht für die eigentliche Berechnung. Je besser eure Buchhaltungsdaten organisiert sind, desto schneller geht es. Mit Excel würde derselbe Prozess mehrere Wochen bis Monate dauern – inklusive Recherche von Emissionsfaktoren und Formelentwicklung.
Was kostet uns Nichtstun?
Die Risiken lassen sich schwer beziffern, sind aber real: Verlorene Aufträge, weil ihr Kundenanfragen nicht beantworten könnt. Schlechtere Kreditkonditionen bei Banken, die ESG-Risiken in ihre Bewertungen integrieren. Nachteile beim Employer Branding gegenüber nachhaltigkeitsorientierten Wettbewerbern. Und perspektivisch: Mögliche Berichtspflichten ohne vorbereitete Strukturen, was dann zu hektischem, teurem Aufbau führt – besonders wenn Omnibus-Erleichterungen gerichtlich gekippt werden. Erfahrungsgemäß ist proaktive Vorbereitung erheblich günstiger als reaktives Krisenmanagement.
Wie audit-sicher sind automatisierte CO2-Bilanzen?
Bei professionellen Tools sehr hoch. Audit-Sicherheit entsteht durch nachvollziehbare Berechnungsmethoden, dokumentierte Datenquellen, verwendete Emissionsfaktoren und lückenlose Versionierung. Gute Software bietet genau das – und ist oft verlässlicher als manuelle Excel-Tabellen, wo Formelfehler schwer zu entdecken sind und Nachvollziehbarkeit fehlt. Prüfsichere Dokumentation ist bei automatisierten Systemen Standard, nicht Zusatzaufwand.
Wie gehen wir mit Scope 3 um, wenn wir keine Daten von Lieferanten haben?
Viele KMU nutzen zunächst Modellierungen und branchenspezifische Durchschnittswerte. Die Hybrid-Methode kombiniert Primärdaten von wichtigen Lieferanten mit modellierten Werten für kleinere Positionen. Das ist pragmatisch, erfüllt Compliance-Anforderungen und lässt sich schrittweise verfeinern. Wichtig ist, transparent zu kommunizieren, welche Werte auf Primärdaten basieren und welche modelliert sind.
Sind die Omnibus-Vorschläge wirklich rechtlich anfällig?
Juristische Analysen zeigen erhebliche Schwachstellen. Fehlende Alternativenprüfung, unzureichende Folgenabschätzungen und das Non-Regression-Prinzip schaffen Angriffsflächen. Besonders problematisch: Die Kommission gibt bei einigen Maßnahmen selbst zu, dass sie die Wirksamkeit "erheblich reduzieren" würden. Gerichte heben selten Maßnahmen auf, die ihre eigenen Ziele verfehlen. NGOs und progressive Mitgliedstaaten haben Ressourcen und Motivation für Klagen. Die Verfahrensdauer typischerweise drei bis fünf Jahre würde genau die Rechtsunsicherheit schaffen, die Omnibus eigentlich beseitigen soll.
Lohnt sich die Investition in CO2-Software auch im minimalistischen Szenario?
In den meisten Fällen ja. Selbst wenn regulatorische Pflichten wegfallen, bleiben Kundenanforderungen, Bankerwartungen und Wettbewerbsvorteile bestehen. Zudem amortisiert sich die Investition oft bereits durch eingesparte Arbeitszeit im Vergleich zu manuellen Prozessen. Der ROI entsteht nicht nur durch Compliance-Erfüllung, sondern durch schnellere Kundenreaktionen, Kostenoptimierung und besseres Risikomanagement. Und wenn Omnibus-Maßnahmen später gerichtlich korrigiert werden, seid ihr vorbereitet statt überrascht.
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