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Kurzzusammenfassung: Die geplanten Anpassungen im EU-Omnibus-Verfahren könnten den administrativen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen deutlich senken und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen merklich begrenzen. Das politische Umfeld ist aktuell dynamisch, und je nach Ausgang des Omnibus-Pakets könnten für einzelne Branchen wie das Handwerk oder die Dienstleistungswirtschaft regulatorische Anforderungen deutlich vereinfacht werden. Allerdings mehren sich juristische Stimmen, die vor rechtlichen Risiken des Omnibus-Verfahrens warnen – was paradoxerweise zu langwieriger Rechtsunsicherheit statt schneller Entlastung führen könnte. Für euch heißt das: Plant flexibel für verschiedene Szenarien, aber startet jetzt mit grundlegenden Maßnahmen wie CO2-Bilanzierung und Wesentlichkeitsanalysen. Denn für Zulieferer bleibt Transparenz bei Emissionsdaten strategisch wichtig, unabhängig von gesetzlichen Berichtspflichten.
Ein Omnibusverfahren ist ein legislatives Verfahren der EU, bei dem mehrere bestehende Rechtsakte gleichzeitig geändert werden. Der Begriff "Omnibus" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "für alle" – ähnlich wie ein Bus verschiedene Passagiere befördert, bündelt eine Omnibus-Verordnung verschiedene Änderungen in einem einzigen Gesetzgebungsakt. Die EU-Kommission nutzt das Omnibus-Verfahren, um verwandte Regelungen kohärent anzupassen und den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.
Im aktuellen Fall adressiert die Omnibus-Initiative der Europäischen Kommission mehrere Nachhaltigkeitsvorschriften gleichzeitig: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), die EU-Taxonomie und weitere Regelungen im Rahmen des Green Deal. Das Ziel der Omnibus-Initiative ist es, Vereinfachungen für Unternehmen zu schaffen und die administrativen Berichtspflichten zu reduzieren, ohne die grundlegenden Nachhaltigkeitsziele aufzugeben.
Eine Omnibus-Verordnung ist ein Rechtsinstrument, das die EU nutzt, um mehrere bestehende Verordnungen und Richtlinien simultan zu ändern. Im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst die aktuelle Omnibus-Verordnung Anpassungen an der Taxonomie-Verordnung, der Sustainability Reporting Directive CSRD und weiteren Regelwerken. Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 das Omnibus-Paket vorgestellt, das nun den legislativen Prozess durchläuft. Die erste Anwendergruppe der CSRD muss 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten.
Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament verhandeln derzeit über die konkreten Inhalte der Omnibus-Verordnung. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Schwellenwerte für Unternehmen gelten sollen und welche Erleichterungen bei den Berichtspflichten umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat bereits signalisiert, dass sie bestimmte Vereinfachungen unterstützt, gleichzeitig aber die Substanz der Nachhaltigkeitsanforderungen erhalten möchte. Durch den Omnibus-Vorschlag soll die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen um ca. 80 % verringert werden.
Das Omnibus-Paket der EU-Kommission ist ein umfassendes Reformvorhaben, das unter dem Namen "Omnibus I" im Februar 2025 präsentiert wurde. Es kombiniert verschiedene Maßnahmen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll den administrativen Aufwand für Unternehmen reduzieren. Die EU-Kommission startete am 26. Februar 2025 eine Initiative zur Entlastung von Unternehmen von Berichtspflichten. Das Paket umfasst Änderungen an mehr als zehn verschiedenen Rechtsakten im Bereich Nachhaltigkeit. Es sieht vor, dass große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht mehr berichtspflichtig sein sollen.
Kernelemente des Omnibus-Pakets sind Anpassungen der Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen, eine Verschiebung bestimmter Fristen, sowie Erleichterungen bei spezifischen Berichtselementen. Die EU-Kommission reagiert damit auf Kritik aus der Wirtschaft, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor übermäßigem bürokratischem Aufwand schützen will. Gleichzeitig soll das Paket die Kohärenz zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsvorschriften verbessern.
Die Abstimmung im EU-Parlament wird voraussichtlich Mitte Oktober über die Zukunft der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheiden. Drei politische Richtungen zeichnen sich ab, mit unterschiedlichen Konsequenzen für eure ESG-Strategie. Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments spielt dabei eine zentrale Rolle bei der Bewertung der rechtlichen Aspekte des Vorschlags.
Das ambitionierte Modell wird derzeit von verschiedenen Fraktionen befürwortet, die an den ursprünglichen Zielen der CSRD und der Nachhaltigkeitsberichterstattung festhalten wollen. Hier würden moderate Schwellenwerte gelten, Klimatransitionspläne blieben verpflichtend, und die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU bliebe substanziell. Die Kommission würde nur marginale Vereinfachungen bei den Berichtspflichten vornehmen.
Was das für euch bedeutet: Große Unternehmen und mittelständische Firmen ab bestimmter Größe müssten umfassend berichten. Dienstleister und Handwerksbetriebe blieben häufig außen vor, würden aber indirekt über Lieferkettenanfragen ihrer Partner eingebunden. Die Compliance-Last für betroffene Unternehmen wäre spürbar, aber durch standardisierte Frameworks und die EU-Taxonomie beherrschbar. Besonders große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern hätten weiterhin umfassende Sorgfaltspflichten.
Die pragmatische Variante gewinnt unter Praktikern an Zuspruch und enthält Elemente aus dem "Stop the Clock"-Vorschlag. Sie setzt leicht erhöhte Schwellenwerte an, vereinfacht bestimmte Berichtselemente und verschiebt Zivilhaftungsregelungen. Die Stop-the-Clock-Richtlinie würde bestimmte Implementierungsfristen aussetzen, um Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Klimatransitionspläne blieben in der CSRD Pflicht, würden aber in der CSDDD zeitlich gestreckt.
Was das für euch bedeutet: Viele mittelständische Unternehmen könnten aus der direkten Berichtspflicht herausfallen. Der Stop-the-Clock-Vorschlag würde vor allem bei der Umsetzung der Taxonomie-Verordnung mehr Flexibilität schaffen. Trotzdem bleibt freiwillige Berichterstattung attraktiv – etwa um Großkunden zu bedienen oder bei Bankfinanzierungen zu punkten. Für Handwerk und kleinere Dienstleister im KMU-Bereich ändert sich faktisch wenig, weil sie ohnehin meist unter den Schwellenwerten liegen. Die Verschiebung würde auch Regelungen wie das Carbon Border Adjustment Mechanism und die Sustainable Finance Disclosure Regulation betreffen.
Das minimalistische Szenario wird insbesondere von wirtschaftsliberalen und rechten Gruppen im Europäischen Parlament bevorzugt. Es würde die Schwellenwerte deutlich anheben, die Berichtspflicht stark fokussieren und viele kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht entbinden. Der Stop-the-Clock-Vorschlag würde hier weitreichende Anwendung finden. Klimatransitionspläne würden freiwillig oder gestrichen, sogenanntes Gold-Plating – also strengere nationale Regelungen – wäre verboten.
Was das für euch bedeutet: Die regulatorische Entlastung wäre maximal. Nur sehr große Unternehmen blieben berichtspflichtig, während die Mehrzahl der KMU von den Berichtspflichten befreit würde. Aber: Marktdynamik überholt Regulierung. Großkunden fordern weiterhin CO2-Daten von ihren Zulieferern und Partnern, Banken berücksichtigen Klimarisiken bei der Kreditvergabe, und im Recruiting punkten Unternehmen mit nachweisbarer Nachhaltigkeit.
Politische Dynamik: Ein zentrisch ausgerichteter Ansatz im Rat und im EU-Parlament sichert eine breite Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen, während eine konservativ geprägte Koalition den regulatorischen Rahmen stark fokussieren und viele KMU von der Pflicht entbinden könnte. Die EPP als stärkste Fraktion im Parlament spielt dabei die entscheidende Rolle. Beobachter gehen davon aus, dass sich die pragmatische Variante als Kompromiss durchsetzen könnte, wobei die Verhandlungsdynamik im Trilog im Oktober noch Überraschungen bringen kann.
Das Omnibus-Paket der Europäischen Kommission sieht eine Vielzahl von Änderungen an bestehenden Nachhaltigkeitsvorschriften vor. Die wichtigsten Anpassungen betreffen die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen, die Fristen für die Umsetzung verschiedener Vorgaben, und die Vereinfachung spezifischer Berichtselemente.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfährt durch das Omnibus-Verfahren substantielle Anpassungen. Die EU-Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht anzuheben, wodurch weniger Unternehmen direkt betroffen wären. Die ursprünglichen Schwellenwerte für die CSRD betrugen über 250 Mitarbeitende, einen Umsatz von über 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro. Konkret könnte die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von ursprünglich etwa 50.000 auf unter 30.000 sinken – eine Reduktion von über 40 Prozent. Der neue Schwellenwert für die CSDDD beträgt mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz.
Weitere Erleichterungen betreffen die Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht selbst. Bestimmte Datenpunkte sollen optional werden, die Assurance-Anforderungen (Prüfungspflichten) werden zeitlich gestreckt, und die Berichterstattung über Scope-3-Emissionen erhält mehr Flexibilität. Die Bundesregierung unterstützt diese Vereinfachungen grundsätzlich, fordert aber den Erhalt der Kernsubstanz der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie erfährt durch das Omnibus-Paket erhebliche Anpassungen. Die Schwellenwerte für betroffene Unternehmen werden deutlich angehoben, und die Fristen für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten werden nach hinten verschoben. Das Omnibus-Paket sieht vor, dass große Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden nicht mehr berichtspflichtig sein sollen. Die ursprünglich für 2027 geplante Anwendung der CSDDD auf große Unternehmen könnte sich um mehrere Jahre verzögern.
Besonders umstritten ist die geplante Verschiebung der Haftungsregelungen. Während die ursprüngliche Richtlinie zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorsah, würde das Omnibus-Paket diese Regelung aufschieben oder abschwächen. Kritiker warnen, dass dies die Wirksamkeit der CSDDD erheblich reduzieren würde. Die geplanten Änderungen in der CSDDD sehen zudem eine Beschränkung auf Tier-1-Lieferanten vor.
Die EU-Taxonomie, das Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, wird durch das Omnibus-Verfahren ebenfalls vereinfacht. Die Kommission plant, die Berichtspflichten zur Taxonomie-Konformität für bestimmte Unternehmenskategorien zu reduzieren. Die EU-Kommission plant eine Einführung einer 10%-Wesentlichkeitsschwelle für wirtschaftliche Tätigkeiten in der EU-Taxonomie. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von detaillierten Taxonomie-Offenlegungen befreit werden, müssen aber weiterhin grundlegende Informationen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten bereitstellen.
Gleichzeitig soll der Zugang zu Taxonomie-konformen Finanzierungen für KMU erleichtert werden. Die Anpassungen zielen darauf ab, den Aufwand für die Berichterstattung zur Taxonomie zu reduzieren, ohne die Grundstruktur des Systems zu gefährden. Das Rat der Europäischen Union verhandelt derzeit über die konkreten Schwellenwerte und Vereinfachungen im Bereich der Taxonomie-Verordnung.
Wer schon einmal mit Wirtschaftsprüfern zu tun hatte, weiß: Regulatorische Unsicherheit ist Gift für die Unternehmensplanung. Die Omnibus-Diskussion schafft genau diese Unsicherheit. Dabei tritt zunehmend eine Dimension in den Vordergrund, die in der politischen Debatte oft übersehen wird – die verfassungsrechtliche Anfälligkeit des Vorschlags.
Eine aktuelle juristische Analyse schwedischer Rechtsexperten beleuchtet eine brisante Frage: Darf die EU einmal etablierte Schutzstandards ohne zwingende Rechtfertigung wieder reduzieren? Das sogenannte Non-Regression-Prinzip besagt, dass Staaten und Institutionen errungene Rechtsniveaus nicht beliebig absenken dürfen. Die CSDDD fordert eine Überprüfung der Sorgfaltspflichtprozesse nur alle fünf Jahre. Dies könnte die geplanten Änderungen im Omnibus-Paket rechtlich angreifbar machen.
Dieses Prinzip ist im internationalen Menschenrechtsschutz fest verankert. Die UN-Ausschüsse für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte haben wiederholt betont: Jeder bewusste Rückschritt bei Schutzstandards erfordert sorgfältigste Rechtfertigung und muss sich auf alle verfügbaren Ressourcen und Alternativen stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in Urteilen wie Diaconeasa gegen Rumänien klargestellt, dass das Zurückziehen einmal gewährter Schutzmaßnahmen als Eingriff gilt, der strenger Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt.
Für die EU-Grundrechtecharta bedeutet das: Artikel 52(1) verlangt, dass jede Einschränkung von Grundrechten gesetzlich vorgesehen, verhältnismäßig und notwendig sein muss. Wenn CSRD, CSDDD und verwandte Regelungen – wie in ihren Präambeln formuliert – Grundrechte wie Menschenwürde, Gesundheitsschutz oder Umweltschutz konkret umsetzen, könnte ihre Abschwächung durch das Omnibus-Verfahren als Grundrechtseinschränkung gelten.
Der Europäische Gerichtshof hat in wegweisenden Urteilen gezeigt, dass er Grundrechtseinschränkungen sehr genau prüft. In Digital Rights Ireland hob das Gericht die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie auf, weil klare Regeln und Mindestsicherungen fehlten. In Schrems I und Schrems II kassierte es Datenschutzabkommen mit den USA, weil die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend waren.
Besonders relevant: Im Urteil Repubblika gegen Malta betonte das Gericht, dass Mitgliedstaaten einmal etablierte Standards der richterlichen Unabhängigkeit nicht verwässern dürfen. Erstmals verwendete der EuGH dabei explizit den Begriff "Non-Regression" – ein klares Signal, dass Rückschritte bei etablierten Rechtsstandards besonders rechtfertigungsbedürftig sind. Dies könnte für die Bewertung des Omnibus-Pakets von entscheidender Bedeutung sein.
Das EGMR-Urteil Verein KlimaSeniorinnen Schweiz verstärkt diese Linie. Das Gericht entschied, dass Staaten positive Verpflichtungen haben, Leben und Gesundheit vor vorhersehbaren Klimaschäden zu schützen – und zwar durch Umsetzung wirksamer Maßnahmen, nicht nur durch deren Ankündigung.
Ein zentraler Schwachpunkt des Omnibus-Vorschlags liegt in der unzureichenden Folgenabschätzung. Die EU-Kommission hat zwar eine verkürzte Bewertung vorgelegt, verzichtet aber auf die bei substanziellen Änderungen übliche umfassende Impact Assessment. Kritiker argumentieren, dass die Kommission nicht ausreichend geprüft hat, ob es weniger einschneidende Alternativen zu den vorgeschlagenen Änderungen gibt, etwa für Unternehmen im Bereich ESG und Kreditwürdigkeit, wie in diesem Beitrag erläutert.
Das ist rechtlich problematisch, weil der EuGH bei Grundrechtseingriffen stets prüft, ob mildere Mittel zur Zielerreichung verfügbar gewesen wären. Im Fall des Omnibus-Pakets hätte die Kommission etwa alternative Ansätze wie gezielte technische Vereinfachungen, verlängerte Übergangsfristen ohne Substanzverlust, oder verbesserte Guidance für Unternehmen intensiver prüfen müssen.
Hinzu kommt ein methodisches Problem: Die Kommission begründet die Vereinfachungen mit "administrativer Belastung" für Unternehmen, quantifiziert diese aber nicht präzise. Gleichzeitig räumt sie ein, dass die Maßnahmen die Wirksamkeit der Regelungen "erheblich reduzieren" könnten. Gerichte betrachten Regelungen skeptisch, die ihre eigenen Ziele konterkarieren – besonders wenn grundrechtlich geschützte Interessen auf dem Spiel stehen.
Investoren warnen vor Datenlücken bei einer Verschlankung der Berichtspflichten. Große institutionelle Kapitalgeber haben in einem offenen Brief deutlich gemacht, dass standardisierte ESG-Daten für fundierte Investitionsentscheidungen unverzichtbar sind. NGOs kritisieren Risiken für das europäische Nachhaltigkeits-Framework und befürchten einen Rückschritt bei Transparenzstandards im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Interessanterweise zeigt sich: Die Kapitalmarktseite bleibt unabhängig von regulatorischen Schwellenwerten bei ihrer ESG-Erwartung. Limited Partners fordern von Venture-Capital-Fonds weiterhin Impact-Kennzahlen, Banken berücksichtigen Klimarisiken in ihren Kreditmodellen, und institutionelle Investoren integrieren Nachhaltigkeitskriterien systematisch in ihre Portfolioentscheidungen. Diese Marktdynamik macht das Omnibus-Paket teilweise zur Makulatur – die Anforderungen kommen dann nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern vom Kunden oder Kapitalgeber.
Die rechtliche Angreifbarkeit des Omnibus-Pakets ist mehr als theoretisch. NGOs mit starken Rechtsabteilungen und progressive Mitgliedstaaten könnten Klagen beim EuGH einreichen. Drei Szenarien sind denkbar.
Im extremsten Fall könnte der EuGH die Omnibus-Änderungen für nichtig erklären. Das würde bedeuten: Die ursprünglichen Regelungen der CSRD, CSDDD und der Taxonomie-Verordnung blieben vollständig in Kraft. Unternehmen, die aufgrund des Omnibus-Pakets ihre Compliance-Vorbereitungen gestoppt haben, müssten hektisch nachrüsten. Die Verfahrensdauer bis zu einem EuGH-Urteil beträgt typischerweise drei bis fünf Jahre – eine Phase maximaler Rechtsunsicherheit.
Wahrscheinlichkeit: Moderat. Der EuGH hebt Rechtsakte nur bei gravierenden Mängeln auf. Bei den Omnibus-Änderungen existieren durchaus substanzielle rechtliche Bedenken, aber die Kommission wird versuchen, diese durch Nachbesserungen im laufenden Verfahren zu adressieren.
Wahrscheinlicher ist eine differenzierte Entscheidung: Der EuGH könnte bestimmte Elemente des Omnibus-Pakets für ungültig erklären, andere aber bestätigen. Etwa: Vereinfachungen bei technischen Berichtselementen werden akzeptiert, substanzielle Schwellenwerterhöhungen oder Haftungsbeschränkungen jedoch kassiert. Die EU-Kommission erhält dann den Auftrag, innerhalb einer Frist rechtskonform nachzubessern.
Wahrscheinlichkeit: Hoch. Dieses Vorgehen entspricht der EuGH-Praxis bei komplexen Rechtsakten. Es schafft zwar keine vollständige Klarheit, vermeidet aber das Chaos einer Totalannullierung.
Der EuGH könnte die Omnibus-Änderungen grundsätzlich bestätigen, aber Mängel im Verfahren kritisieren und Auflagen für künftige Überarbeitungen formulieren. Etwa: Die Kommission muss bei der nächsten Revision umfassende Folgenabschätzungen vorlegen und alternative Lösungsansätze dokumentieren. Dies wäre die "sanfteste" Form der gerichtlichen Intervention im Rahmen des Omnibus-Verfahrens.
Wahrscheinlichkeit: Moderat bis hoch. Der EuGH ist traditionell zurückhaltend, wenn es um politische Ermessensspielräume der Kommission geht. Gleichzeitig nimmt er Grundrechtsfragen sehr ernst – und hier liegen beim Omnibus-Vorschlag Schwachstellen.
Die Auswirkungen der Omnibus-Initiative variieren erheblich je nach Unternehmensgröße, Branche und Position in der Wertschöpfungskette. Hier ein differenzierter Blick auf die verschiedenen Gruppen.
Für große Unternehmen ändert sich durch das Omnibus-Paket substanziell wenig. Die CSRD-Berichtspflicht bleibt in allen Szenarien bestehen, ebenso die Pflicht zur externen Assurance (wenn auch zeitlich gestreckt). Die Anpassungen betreffen primär technische Details und Übergangsfristen, nicht die grundsätzliche Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Handlungsempfehlung: Große Unternehmen sollten ihre CSRD-Implementierung weiterführen wie geplant. Die Investitionen in Dateninfrastruktur, Prozesse und Personal bleiben wertvoll, selbst wenn einzelne Berichtselemente vereinfacht werden. Zudem zeigt die Erfahrung: Wer früh bereit ist, hat Wettbewerbsvorteile gegenüber Nachzüglern – bei Kapitalmarktzugang, Kundenakquise und Employer Branding.
Diese Gruppe erlebt die größte Unsicherheit durch das Omnibus-Verfahren. Je nach Szenario könnten sie vollständig berichtspflichtig bleiben, in eine vereinfachte Kategorie fallen, oder ganz von der Pflicht befreit werden. Die Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz sind der entscheidende Faktor – und genau diese werden im Omnibus-Paket neu verhandelt.
Handlungsempfehlung: Mittlere Unternehmen sollten eine modulare Strategie verfolgen. Baut Grundlagen auf, die in allen Szenarien wertvoll sind: CO2-Bilanzierung (mindestens Scope 1 und 2), Wesentlichkeitsanalyse, systematisches Datenmanagement. Verzichtet vorerst auf kostenintensive Details wie vollständige Scope-3-Erhebungen oder externe Assurance. Monitored die politische Entwicklung des Omnibus-Pakets eng und aktiviert weitere Maßnahmen, sobald Klarheit besteht.
KMU sind in den meisten Omnibus-Szenarien nicht direkt berichtspflichtig – weder vor noch nach den Änderungen. Ihre Herausforderung liegt auf einer anderen Ebene: Indirekte Anforderungen durch berichtspflichtige Kunden im Rahmen der Lieferkettenrichtlinie. Wenn ein Großunternehmen seine Scope-3-Emissionen berichten muss, fragt es Emissionsdaten bei seinen Zulieferern ab – und das trifft auch kleine Partner.
Handlungsempfehlung: KMU sollten pragmatisch vorgehen. Erstellt eine CO2-Bilanz für Scope 1 und 2 mit automatisierten Tools – das dauert wenige Tage und kostet überschaubar. Dokumentiert eure Emissionsdaten so, dass ihr Kundenanfragen schnell und professionell beantworten könnt. Das ist keine Compliance-Übung, sondern strategische Positionierung: Wer lieferfähig ist bei ESG-Daten, hat Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten, die auf Anfragen nicht reagieren können.
Unternehmen in Branchen mit hoher Umweltrelevanz und komplexen Lieferketten erleben besonders intensive Datenanfragen von ihren Kunden. Hier wirkt die CSDDD indirekt stark, auch wenn die eigene Firma nicht direkt berichtspflichtig ist. Die Omnibus-Änderungen könnten zwar die formalen Vorgaben lockern, aber die faktischen Kundenanforderungen bleiben bestehen oder verschärfen sich sogar.
Handlungsempfehlung: Investiert in robuste Dateninfrastruktur. Automatisiert die CO2-Bilanzierung so weit wie möglich, integriert Lieferantendaten systematisch, und etabliert Prozesse für regelmäßige Updates. Nutzt die Sorgfaltspflichten eurer Kunden als Hebel, um selbst bessere Daten von euren Zulieferern zu erhalten. So entsteht Schritt für Schritt eine durchgängige Datenkette durch die gesamte Wertschöpfungskette.
Das Omnibus-Verfahren durchläuft verschiedene Institutionen der EU, wobei der Rat der Europäischen Union eine zentrale Rolle spielt. Die Bundesregierung hat bereits eine differenzierte Position bezogen: Sie unterstützt Vereinfachungen für Unternehmen, will aber die Substanz der Nachhaltigkeitspflichten erhalten. Diese Balance ist politisch heikel, weil verschiedene Ministerien unterschiedliche Prioritäten setzen.
Deutschland gehört zur Gruppe der Mitgliedstaaten, die eine pragmatische Linie verfolgen. Im Rat hat die Bundesregierung signalisiert, dass sie moderate Schwellenwerterhöhungen und technische Vereinfachungen unterstützt, aber substanzielle Abschwächungen der CSRD und CSDDD ablehnt. Besonders kritisch sieht Deutschland Vorschläge, die die Haftungsregelungen in der Lieferkettenrichtlinie aufweichen würden.
Diese Position reflektiert innenpolitische Kompromisse: Das Wirtschaftsministerium drängt auf Entlastung für Unternehmen, das Umwelt- und das Entwicklungsministerium betonen die Bedeutung ambitionierter Nachhaltigkeitsvorgaben. Im Rat arbeitet Deutschland eng mit Frankreich, den Niederlanden und skandinavischen Ländern zusammen, um einen Mittelweg zu finden, der sowohl Praktikabilität als auch Wirksamkeit sichert.
Ein kontroverses Thema ist das sogenannte "Gold-Plating" – die Option von Mitgliedstaaten, strengere nationale Regelungen beizubehalten als auf EU-Ebene vorgeschrieben. Deutschland hat mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) eine nationale Regelung geschaffen, die teilweise über EU-Standards hinausgeht. Im minimalistischen Omnibus-Szenario wäre Gold-Plating verboten, was die Bundesregierung zur Aufhebung des LkSG zwingen würde.
Dies ist politisch brisant, weil das LkSG erst kürzlich nach langwierigen Verhandlungen in Kraft getreten ist. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie nationale Spielräume im Bereich Unternehmensverantwortung erhalten will. Im Rat und in Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament setzt sich Deutschland daher für Formulierungen ein, die Mitgliedstaaten weiterhin erlauben, über EU-Mindestnormen hinauszugehen – zumindest in bestimmten Bereichen.
Die politische Unsicherheit rund um das Omnibus-Paket macht strategische Planung herausfordernd. Dennoch gibt es klare Empfehlungen, die in allen Szenarien Sinn ergeben und euch handlungsfähig halten.
1. CO2-Bilanz erstellen (Scope 1 und 2): Dies ist die Grundlage für jede Nachhaltigkeitsstrategie. Mit modernen Tools lässt sich Scope 1 und 2 innerhalb weniger Tage erfassen. Die Daten aus eurer Buchhaltung – Energierechnungen, Kraftstoffkosten, Heizung – reichen meist aus. Automatisierte Systeme ziehen diese Informationen direkt aus bestehenden Systemen und berechnen die Emissionen gemäß anerkannten Standards. Das schafft Transparenz über euren CO2-Fußabdruck und ermöglicht es euch, Kundenanfragen professionell zu beantworten.
2. Wesentlichkeitsanalyse durchführen: Identifiziert die für euer Geschäftsmodell relevanten Nachhaltigkeitsthemen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse – Impact des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie finanzielle Risiken durch Nachhaltigkeitsfaktoren – ist Kern der CSRD. Selbst wenn ihr nicht berichtspflichtig werdet, hilft diese Analyse, strategische Prioritäten zu setzen und Ressourcen effizient einzusetzen. Partner und Kunden schätzen Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsrelevanz klar benennen können.
3. Datenmanagement systematisieren: Richtet Prozesse ein, wie ihr Nachhaltigkeitsdaten kontinuierlich erfasst und aktualisiert. Das muss nicht komplex sein – oft reicht ein definierter Workflow, wer welche Daten wann sammelt und wo sie abgelegt werden. Gute CO2-Software bietet diese Workflows als Standard an. Das Ziel: Wenn im Oktober Klarheit über das Omnibus-Paket besteht, könnt ihr schnell skalieren, ohne bei Null anfangen zu müssen.
Szenarioplanung: Entwickelt Pläne für verschiedene Omnibus-Ausgänge. Was passiert, wenn ihr berichtspflichtig bleibt? Was, wenn nicht – aber eure Großkunden trotzdem Daten fordern? Welche Investitionen sind in jedem Szenario sinnvoll, welche nur bei direkter Berichtspflicht? Diese Klarheit hilft, Budgets flexibel zu halten und Ressourcen effizient einzusetzen.
Stakeholder-Dialog intensivieren: Fragt proaktiv bei euren wichtigsten Kunden nach, welche ESG-Daten sie künftig erwarten. Klärt mit eurer Hausbank, wie Nachhaltigkeitskriterien in Kreditentscheidungen einfließen. Sprecht mit Recruitern über die Bedeutung von Nachhaltigkeitsthemen bei der Mitarbeitergewinnung. So bekommt ihr ein realistisches Bild, welche Anforderungen unabhängig vom regulatorischen Rahmen auf euch zukommen.
Technologie-Entscheidungen treffen: Wenn ihr in CO2-Software investiert, wählt Systeme mit hoher Flexibilität. Die Inhalte der Berichtspflichten können sich durch das Omnibus-Verfahren ändern, aber die grundlegende Anforderung – Emissionsdaten zu erfassen, zu berechnen und zu kommunizieren – bleibt bestehen. Modulare Plattformen, die verschiedene Berichtsstandards abdecken und sich an geänderte Vorgaben anpassen lassen, sind die beste Wahl. Die Verschiebung regulatorischer Fristen sollte kein Grund sein, auf veraltete manuelle Prozesse zu setzen.
Unabhängig vom Ausgang des Omnibus-Verfahrens wird Nachhaltigkeit ein zentrales Thema bleiben – in der Kundenansprache, in der Kapitalmarktkommunikation, im Employer Branding und in der Lieferantenauswahl. Unternehmen, die Nachhaltigkeit strategisch angehen, haben langfristige Vorteile:
Die Auswirkungen des Omnibus-Verfahrens variieren je nach Branche erheblich. Einige Sektoren sind stärker betroffen als andere, und die strategischen Implikationen unterscheiden sich deutlich.
Für den Finanzsektor sind die Omnibus-Änderungen zweischneidig. Einerseits könnten Erleichterungen bei der CSRD die Berichtslast für Finanzinstitute selbst reduzieren. Andererseits sind Banken und Versicherungen auf konsistente ESG-Daten ihrer Unternehmenskunden angewiesen, um Klimarisiken zu bewerten und die Taxonomie-Verordnung anzuwenden. Eine substanzielle Reduktion der Berichtspflichten ihrer Kunden würde Datenlücken schaffen.
Die Europäische Bankenverband (EBF) hat daher eine nuancierte Position: Ja zu technischen Vereinfachungen, aber Nein zu substanziellen Abschwächungen, die die Datenverfügbarkeit gefährden. Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die Taxonomie-Verordnung bleiben für Finanzinstitute zentral – unabhängig davon, wie das Omnibus-Paket ausgeht. Banken werden daher weiterhin ESG-Daten von ihren Kunden einfordern, auch wenn diese nicht formal berichtspflichtig sind.
Produktionsunternehmen mit komplexen internationalen Lieferketten sind besonders stark von der CSDDD betroffen. Die geplanten Änderungen im Omnibus-Paket – insbesondere die Verschiebung von Fristen und die Anhebung von Schwellenwerten – würden vielen mittelgroßen Zulieferern zunächst Entlastung bringen. Allerdings warnen Branchenverbände, dass die Omnibus-Initiative auch Unsicherheit schafft: Unternehmen, die bereits in Compliance-Systeme investiert haben, könnten diese umsonst aufgebaut haben.
Hinzu kommt: Große OEMs (Original Equipment Manufacturers) wie Automobilhersteller oder Elektronikunternehmen bleiben in allen Szenarien berichtspflichtig und werden ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette wahrnehmen müssen. Das bedeutet: Auch wenn Zulieferer formal nicht unter die CSDDD fallen, müssen sie de facto Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken und ihre vorgelagerte Lieferkette bereitstellen. Das Omnibus-Verfahren ändert an dieser Marktdynamik wenig.
Dienstleister – von IT-Unternehmen über Unternehmensberatungen bis zu Ingenieurbüros – sind selten direkt berichtspflichtig, weil ihre Umweltauswirkungen oft unter den Schwellenwerten liegen. Ihre Herausforderung ist eine andere: Sie müssen ihren berichtspflichtigen Kunden zuarbeiten. Ein IT-Dienstleister, der für einen großen Konzern arbeitet, wird nach seinen Emissionen gefragt – für die Scope-3-Berichterstattung des Kunden.
Für diese Branche gilt: Das Omnibus-Paket ändert wenig an der faktischen Situation. Die Kunden bleiben in den meisten Szenarien berichtspflichtig und werden weiterhin Daten abfragen. Dienstleister sollten daher unabhängig vom regulatorischen Ausgang in der Lage sein, ihre CO2-Bilanz (primär Scope 1 und 2: Büroenergie, Dienstreisen, Fuhrpark) professionell darzustellen.
Der Einzelhandel erlebt zunehmenden Druck, Produkttransparenz entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten. Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU verstärkt diesen Trend, weil Importe aus Drittländern zunehmend mit CO2-Kosten belegt werden. Händler, die ihre Lieferkettenemissionen nicht kennen, haben Wettbewerbsnachteile gegenüber solchen, die frühzeitig in Datensysteme investiert haben.
Das Omnibus-Paket könnte hier sogar kontraproduktiv wirken: Wenn Berichtspflichten reduziert werden, fehlen standardisierte Daten, die Händler für ihre eigene Berichterstattung und für Kundeninformationen brauchen. Progressive Handelsunternehmen setzen daher unabhängig von Regulierung auf freiwillige Transparenz – als Differenzierungsmerkmal gegenüber Wettbewerbern und als Risikomanagement für künftige regulatorische Entwicklungen.
Die praktische Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichterstattung hängt maßgeblich von den richtigen Tools ab. Hier ein Überblick, welche Technologie in verschiedenen Szenarien sinnvoll ist.
Unabhängig vom Ausgang des Omnibus-Verfahrens brauchen Unternehmen ein System, um ihre Emissionen systematisch zu erfassen und zu berechnen. Moderne CO2-Software bietet:
Die Investition in gute CO2-Software amortisiert sich typischerweise innerhalb weniger Monate durch eingesparte Arbeitszeit im Vergleich zu manuellen Excel-Prozessen. Zudem minimiert automatisierte Software Fehlerquellen und verbessert die Datenqualität erheblich.
Unternehmen, die vollständige CSRD-Compliance anstreben oder bereits berichtspflichtig sind, brauchen umfassendere Systeme, die über CO2-Bilanzierung hinausgehen. ESG-Management-Plattformen decken zusätzlich ab:
Solche Plattformen sind komplexer und teurer als reine CO2-Tools, aber für berichtspflichtige Unternehmen mittelfristig unverzichtbar. Die Auswahl sollte sich an der Unternehmensgröße, der Branchenkomplexität und den spezifischen regulatorischen Anforderungen orientieren.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verlangt systematisches Risikomanagement entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Spezialisierte Tools helfen dabei:
Diese Tools sind besonders relevant für Unternehmen in Branchen mit komplexen, risikobelasteten Lieferketten. Die Investition lohnt sich nicht nur wegen Compliance, sondern auch wegen verbesserter Lieferantenqualität und reduzierter Reputationsrisiken.
Das Omnibus-Verfahren durchläuft verschiedene Stationen im EU-Gesetzgebungsprozess. Hier ein Überblick über die wichtigsten Termine und wie ihr die Entwicklungen monitoren könnt.
Die erste entscheidende Abstimmung wird voraussichtlich Mitte Oktober im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments stattfinden. Dieser Ausschuss prüft die rechtlichen Aspekte des Omnibus-Pakets und gibt eine Empfehlung an das Plenum. Die Abstimmung dort wird zeigen, welche der drei politischen Richtungen (ambitioniert, pragmatisch, minimalistisch) sich durchsetzt.
Nach der Ausschussabstimmung geht der Vorschlag ins Plenum des EU-Parlaments – typischerweise vier bis sechs Wochen später. Die Plenarabstimmung ist nicht mehr offen, sondern folgt meist der Ausschussempfehlung. Entscheidend ist daher der Oktober.
Nach der Parlamentsabstimmung beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Hier werden die konkreten Details ausgehandelt – Schwellenwerte, Fristen, spezifische Vereinfachungen und regulatorische Rahmenbedingungen. Diese Verhandlungen sind nicht öffentlich, aber über Pressemitteilungen und Stakeholder-Briefings lassen sich Entwicklungen verfolgen.
Der Trilog kann mehrere Monate dauern. Bei komplexen Dossiers wie dem Omnibus-Paket sind drei bis vier Verhandlungsrunden üblich. Mit einem finalen Kompromiss ist realistischerweise nicht vor Ende 2025 oder Anfang 2026 zu rechnen.
Nach Einigung im Trilog muss das finale Omnibus-Paket formal vom Rat und vom Parlament verabschiedet werden. Anschließend wird es im Amtsblatt der Europäischen Union publiziert. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Umsetzungsfristen für Mitgliedstaaten und Unternehmen zu laufen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist der Punkt, ab dem rechtliche Sicherheit besteht – vorausgesetzt, es gibt keine Klagen. Unternehmen sollten dann zügig ihre Compliance-Strategien finalisieren und mit der konkreten Umsetzung beginnen.
Müssen wir jetzt unsere CSRD-Vorbereitung stoppen?
In der Mehrzahl der Fälle wird empfohlen, die grundlegende CSRD-Vorbereitung weiterzuführen. Selbst im minimalistischen Szenario des Omnibus-Pakets bleiben größere Mittelständler betroffen. Wichtiger noch: Eure Kunden, Banken und Investoren fordern CO2-Daten unabhängig von Berichtspflichten. Ein modularer Ansatz hat sich bewährt – baut Grundlagen auf, die in allen Szenarien wertvoll sind, und wartet mit detaillierten Umsetzungsschritten bis zur Klärung im Oktober. Zudem zeigen juristische Analysen, dass viele Omnibus-Maßnahmen rechtlich anfechtbar sein könnten – wer Compliance abbaut und später nachrüsten muss, zahlt doppelt.
Verschwindet das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz durch das Omnibus-Paket?
Das hängt vom Szenario ab. Bei zentrischen Koalitionen im Rat kann Deutschland das LkSG als nationales Recht beibehalten, bei einem minimalistischen Ansatz mit Gold-Plating-Verbot müsste es aufgehoben werden. Die Bundesregierung spricht von Harmonisierung mit der EU-CSDDD, nicht von ersatzloser Streichung. In der Mehrzahl der Fälle wird empfohlen, bestehende Compliance-Strukturen zunächst weiterzuführen, da mittelfristige Entwicklungen schwer vorhersagbar sind und rechtliche Anfechtungen wahrscheinlich erscheinen.
Sind wir als KMU überhaupt berichtspflichtig?
Das ist die entscheidende Frage – und die Antwort hängt vom Omnibus-Ausgang ab. Prüft eure Situation mit dem CSRD Quick Check. Aber bedenkt: Auch ohne direkte Berichtspflicht können indirekte Anforderungen entstehen, wenn eure Kunden selbst berichtspflichtig sind und Lieferantendaten abfragen. Die Erfahrung zeigt, dass Marktdynamik oft stärker wirkt als Regulierung. Kleine und mittlere Unternehmen sollten daher zumindest eine Basis-CO2-Bilanz erstellen, um Kundenanfragen professionell beantworten zu können.
Welche Daten brauchen wir aus der Buchhaltung für die CO2-Bilanz?
Im Wesentlichen Energierechnungen (Strom, Gas, Heizöl), Kraftstoffabrechnungen für den Fuhrpark, Reisekosten und eventuell Materialverbräuche. Die meisten Daten existieren bereits, sie müssen nur strukturiert erfasst werden. Moderne Software kann diese Daten automatisch aus bestehenden Systemen ziehen – das spart den größten Teil der manuellen Arbeit und macht die CO2-Bilanzierung auch für kleine Unternehmen praktikabel.
Können wir das auch ohne IT-Abteilung umsetzen?
Ja, moderne cloud-basierte CO2-Software ist genau für diese Situation entwickelt. Ihr braucht keine eigene IT-Infrastruktur, keine komplexen Implementierungen, keine Server-Wartung. Die Systeme sind bewusst KMU-freundlich gestaltet – mit intuitiver Bedienung, geführten Einrichtungsprozessen und Support bei Fragen. Typischerweise können auch Mitarbeitende ohne technischen Hintergrund die Tools nach kurzer Einführung bedienen. Das ist gerade im Kontext des Omnibus-Verfahrens wichtig: Flexibilität bei der Umsetzung erfordert zugängliche Tools, nicht komplexe IT-Projekte.
Wie lange dauert die erste CO2-Bilanz?
Mit automatisierten Tools lässt sich Scope 1 und 2 typischerweise innerhalb weniger Tage bis Wochen erstellen. Der größte Teil der Zeit geht für Datensammlung und -strukturierung drauf, nicht für die eigentliche Berechnung. Je besser eure Buchhaltungsdaten organisiert sind, desto schneller geht es. Mit Excel würde derselbe Prozess mehrere Wochen bis Monate dauern – inklusive Recherche von Emissionsfaktoren und Formelentwicklung.
Was kostet uns Nichtstun im Kontext des Omnibus-Verfahrens? Eine Checkliste zur Vorbereitung eures Unternehmens auf automatisiertes ESG-Reporting zeigt, wie Risiken und Kosten durch proaktives Handeln minimiert werden können.
Die Risiken lassen sich schwer beziffern, sind aber real: Verlorene Aufträge, weil ihr Kundenanfragen nicht beantworten könnt. Schlechtere Kreditkonditionen bei Banken, die ESG-Risiken in ihre Bewertungen integrieren. Nachteile beim Employer Branding gegenüber nachhaltigkeitsorientierten Wettbewerbern. Und perspektivisch: Mögliche Berichtspflichten ohne vorbereitete Strukturen, was dann zu hektischem, teurem Aufwand führt – besonders wenn Omnibus-Erleichterungen gerichtlich gekippt werden. Erfahrungsgemäß ist proaktive Vorbereitung erheblich günstiger als reaktives Krisenmanagement.
Wie audit-sicher sind automatisierte CO2-Bilanzen?
Bei professionellen Tools sehr hoch. Audit-Sicherheit entsteht durch nachvollziehbare Berechnungsmethoden, dokumentierte Datenquellen, verwendete Emissionsfaktoren und lückenlose Versionierung. Gute Software bietet genau das – und ist oft verlässlicher als manuelle Excel-Tabellen, wo Formelfehler schwer zu entdecken sind und Nachvollziehbarkeit fehlt. Prüfsichere Dokumentation ist bei automatisierten Systemen Standard, nicht Zusatzaufwand. Das ist besonders relevant im Kontext der Assurance-Anforderungen der CSRD.
Wie gehen wir mit Scope 3 um, wenn wir keine Daten von Lieferanten haben?
Viele KMU und Partner nutzen zunächst Modellierungen und branchenspezifische Durchschnittswerte. Die Hybrid-Methode kombiniert Primärdaten von wichtigen Lieferanten mit modellierten Werten für kleinere Positionen. Das ist pragmatisch, erfüllt Compliance-Anforderungen und lässt sich schrittweise verfeinern. Wichtig ist, transparent zu kommunizieren, welche Werte auf Primärdaten basieren und welche modelliert sind. Die Vielzahl an Datenpunkten in Scope 3 macht vollständige Primärdatenerhebung für viele Unternehmen unrealistisch – umso wichtiger ist ein strukturierter Hybrid-Ansatz.
Sind die Omnibus-Vorschläge wirklich rechtlich anfällig?
Juristische Analysen zeigen erhebliche Schwachstellen im Omnibus-Vorschlag der Europäischen Kommission. Fehlende Alternativenprüfung, unzureichende Folgenabschätzungen und das Non-Regression-Prinzip schaffen Angriffsflächen. Besonders problematisch: Die Kommission gibt bei einigen Maßnahmen selbst zu, dass sie die Wirksamkeit "erheblich reduzieren" würden. Gerichte heben selten Maßnahmen auf, die ihre eigenen Ziele verfehlen. NGOs und progressive Mitgliedstaaten haben Ressourcen und Motivation für Klagen. Die Verfahrensdauer von typischerweise drei bis fünf Jahren würde genau die Rechtsunsicherheit schaffen, die das Omnibus-Verfahren eigentlich beseitigen soll.
Lohnt sich die Investition in CO2-Software auch im minimalistischen Szenario des Omnibus-Pakets?
In den meisten Fällen ja. Selbst wenn regulatorische Pflichten wegfallen, bleiben Kundenanforderungen, Bankerwartungen und Wettbewerbsvorteile bestehen. Zudem amortisiert sich die Investition oft bereits durch eingesparte Arbeitszeit im Vergleich zu manuellen Prozessen. Der ROI entsteht nicht nur durch Compliance-Erfüllung, sondern durch schnellere Kundenreaktionen, Kostenoptimierung durch Reduktion von Energieverbräuchen und besseres Risikomanagement. Und wenn Omnibus-Maßnahmen später gerichtlich korrigiert werden, seid ihr vorbereitet statt überrascht.
Das Omnibus-Verfahren der EU schafft kurzfristig Unsicherheit, aber langfristig bleibt die Richtung klar: Nachhaltigkeit wird zentrales Element der Unternehmensführung. Die politischen Verhandlungen im Rat, im Europäischen Parlament und in der Kommission werden zeigen, welche konkreten Anforderungen gelten. Aber unabhängig vom regulatorischen Ausgang des Omnibus-Pakets bleiben die grundlegenden Treiber bestehen.
Kunden fordern Transparenz über die Nachhaltigkeitsperformance ihrer Zulieferer – nicht weil Gesetze es vorschreiben, sondern weil sie selbst berichten müssen oder weil ihre eigenen Kunden es erwarten. Banken integrieren Klimarisiken in ihre Kreditmodelle und bewerten Unternehmensverantwortung systematisch. Investoren verlangen ESG-Daten für Portfolioentscheidungen. Und Fachkräfte wählen zunehmend Arbeitgeber auch anhand deren Nachhaltigkeitsengagement aus.
Die kluge Strategie ist daher nicht Abwarten, sondern selektives Vorbereiten. Baut die Grundlagen auf, die in allen Szenarien wertvoll sind: CO2-Bilanzierung, Wesentlichkeitsanalyse, systematisches Datenmanagement. Haltet euch flexibel für verschiedene regulatorische Ausgänge, aber lasst euch nicht von der Unsicherheit lähmen. Unternehmen, die jetzt die Basis legen, haben Wettbewerbsvorteile – unabhängig davon, ob das Omnibus-Paket in seiner ambitionierten, pragmatischen oder minimalistischen Variante umgesetzt wird.
Und bedenkt: Rechtliche Anfechtungen des Omnibus-Vorschlags sind wahrscheinlich. NGOs, progressive Mitgliedstaaten und möglicherweise sogar Unternehmen, die auf Planungssicherheit angewiesen sind, könnten klagen. Ein mehrjähriges Gerichtsverfahren würde die Unsicherheit verlängern – ein weiterer Grund, jetzt mit robusten, flexiblen Maßnahmen zu starten statt auf endgültige Klarheit zu warten.
Das Omnibus-Verfahren ist eine Episode in der längeren Geschichte der europäischen Nachhaltigkeitspolitik. Die Überzeugung, dass Unternehmen Verantwortung für ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen tragen müssen, ist politisch breit verankert – von progressiven über zentristischen bis zu vielen konservativen Kräften. Das Omnibus-Paket justiert nach, aber ändert nicht die Grundrichtung. Wer das versteht, kann die aktuelle Phase als Chance nutzen: Nicht hektisch auf jede politische Wendung reagieren, sondern strategisch die eigene Position stärken – für welches Szenario auch immer in Kraft tritt.
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